FDP Kreisverband Traunstein - Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 19.04.2010

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    Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 19.04.2010

    (19.04.2010) Die Oppostion reichte einen Antrag am 02.04.2010 zu einer Sondersitzung am 12.04.2010 beim Bürgermeister ein. Dieser hat weder mit uns Kontakt aufgenommmen, noch den zeitlichen Rahmen eingehalten und unsere Antragspunkte inhaltlich verfälscht.
    Deshalb haben wir folgende Erklärung abgegeben:

Erklärung zur Einberufung der Gemeinderatssitzung am 19.04.2010

Mit Schreiben vom 02.04.2010 (Anlage 1) haben die u.g. Gemeinderatsmitglieder, dies entspricht ¼ der ehrenamtlichen Gemeinderäte, die Einberufung einer Gemeinderatssitzung für den 12.04.2010 beantragt (Art. 46 Abs. 2 Sätze 2 und 3 GO und § 22 GeschO für den Gemeinderat Unterwössen). Der ordnungsgemäße Antrag wurde am 03.04.2010 per Fax an Herrn 1. Bürgermeister Haslreiter übermittelt.

Entgegen der Verpflichtung nach Art. 46 Abs. 2 Satz 4 GO hat Herr Haslreiter die Sitzung nicht unverzüglich und innerhalb von 14 Tagen einberufen. Der Bürgermeister hat bisher keinen der Antragsteller informiert oder Kontakt aufgenommen. Leider mussten wir erst von dritter Seite erfahren, dass eine Sitzung geplant ist.

Die beantragte Sitzung wurde nun für den 19.04.2010 einberufen, wobei die Bezeichnungen der von uns beantragten Beratungsgegenstände willkürlich und inhaltlich verfälscht wurden (Anl. 2).

Desweiteren wurden die von uns beantragten Beratungsgegenstände 1 und 2 auf die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung gesetzt. Es gibt keinen Grund, diese grundsätzlichen Beratungsgegenstände nichtöffentlich zu behandeln. Insofern verstößt Herr Haslreiter gegen § 21 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Unterwössen. Sollten diese Beratungsgegenstände wirklich nichtöffentlich behandelt werden, so behalten wir uns eine evtl. Rücknahme unseres Antrages vor und werden hierzu auch  eine aufsichtsrechtliche Überprüfung einleiten, auch wenn diese in der Vergangenheit nach unseren bisherigen Erfahrungen nur unzureichend nachgegangen wurde. Sollte ein Beschluss über diese Tagesordnungspunkte Top 5, 6, 9 und 10 gefasst werden, sind diese rechtswidrig.

Es geht nicht an, dass Herr Haslreiter permanent die Spielregeln ( = Geschäftsordnung / Gemeindeordnung) und die Rechte der Gemeinderatsmitglieder willentlich verletzt.

Insofern hoffen wir, dass die Gemeinderatskolleginnen und –Kollegen diese Verstöße der amtsrechtlichen Pflichten des 1. Bürgermeisters nicht weiter hinnehmen werden.

GRM Sandra Sonntag, GRM Andreas Bichler, GRM Manfred Höglauer, GRM Thomas Beilhack

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